Landgericht Essen, 2015-05-21, 6 O 100/15

6 O 100/15Tribunal cantonal21 mai 2015

Texte intégral

Landgericht Essen — 6 O 100/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-21

Aktenzeichen: 6 O 100/15

ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:0521.6O100.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: §§ 355 a.F, 346 BGB, 14 Abs. 1 BGB-InfoVO

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.087,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 11.667,38 seit dem 01.09.2011 und aus weiteren 3.419,69 € seit dem 22.04.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 29 % und die Beklagte zu 71 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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