Landgericht Essen, 2015-12-03, 6 O 331/15

6 O 331/15Tribunal cantonal3 déc. 2015

Regest

Fußnoten in der Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher eine eigene Subsumtionsleistung auferlegen, machen die Widerrufsbelehrung unwirksam.

Texte intégral

Landgericht Essen — 6 O 331/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-03

Aktenzeichen: 6 O 331/15

ECLI: ECLI:DE:LGE:2015:1203.6O331.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: §§ 355 a.F. BGB, § 14 BGB-InfoVO Anlage 2

Leitsätze

Fußnoten in der Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher eine eigene Subsumtionsleistung auferlegen, machen die Widerrufsbelehrung unwirksam.

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass der Darlehensvertrag zwischen der Klägerin und der Beklagten mit der Nr. … durch die Erklärung vom 22.06.2015 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde.

2.Die Beklagte wird verurteilt, außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.407,77 € an die Klägerin zu zahlen.

3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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