Landgericht Essen, 2016-01-14, 10 S 31/15

10 S 31/15Tribunal cantonal14 janv. 2016

Texte intégral

Landgericht Essen — 10 S 31/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-14

Aktenzeichen: 10 S 31/15

ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:0114.10S31.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 15.01.2015 – 12 C 9/14 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet oder in dieser Höhe hinterlegt.

Die Revision wird zugelassen.

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