Landgericht Essen, 2016-02-02, 51 KLs 43/15 LG Essen

51 KLs 43/15 LG EssenTribunal cantonal2 févr. 2016

Texte intégral

Landgericht Essen — 51 KLs 43/15 LG Essen — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-02

Aktenzeichen: 51 KLs 43/15 LG Essen

ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:0202.51KLS43.15LG.ESSE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XVI. große Strafkammer

Normen: StGB §§ 253, 255

Tenor

Der Angeklagte Y. wird wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Der Angeklagte J. wird wegen Beihilfe zur versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Der Angeklagte P. wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

Angewandte Vorschriften: §§ 201a I Nr. 2, 205 I 2, 223 I, 224 I Nr. 2 u. 4, 240 I, II, IV Nr. 1, 250 II Nr. 1, 253, 255,22, 23, 27, 46, 49 I, 52, 54 StGB

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