10 S 246/15•Landgericht Essen, 2016-03-10, 10 S 246/15
Texte intégral
Landgericht Essen — 10 S 246/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-10
Aktenzeichen: 10 S 246/15
ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:0310.10S246.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 06.10.2015 – 134 C 53/15 – aufgehoben.
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 702,68 € nebst Zinsen aus 617,00 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.03.2015 zu zahlen.
Im Übrigen werden Klage und Berufung abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung des Amtsgerichts Mosbach entstanden sind.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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