18 O 68/16•Landgericht Essen, 2016-05-18, 18 O 68/16
Texte intégral
Landgericht Essen — 18 O 68/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-18
Aktenzeichen: 18 O 68/16
ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:0518.18O68.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer … verpflichtet ist, die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche des Klägers gegenüber dem Autohaus K & Co. und hinsichtlich der Schadensersatzansprüche gegenüber der W AG zu tragen, die auf dem Kauf des Fahrzeuges durch den Kläger am 16.07.2010 beruhen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von den Kosten freizustellen, die durch die Fertigung des Stichentscheides bezüglich des Versicherungsvertrages mit der Versicherungsnummer … hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche des Klägers gegenüber dem Autohaus K & Co. und hinsichtlich der Schadensersatzansprüche gegenüber der W AG durch die T GmbH entstanden sind.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle Schäden zu ersetzen, die ihm aus der unberechtigten Deckungsablehnung bezüglich des Versicherungsvertrages mit der Versicherungsnummer … hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche des Klägers gegenüber dem Autohaus K & Co. und hinsichtlich der Schadensersatzansprüche gegenüber der W AG entstanden sind und noch entstehen werden.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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