10 S 43/16•Landgericht Essen, 2016-07-21, 10 S 43/16
Texte intégral
Landgericht Essen — 10 S 43/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-21
Aktenzeichen: 10 S 43/16
ECLI: ECLI:DE:LGE:2016:0721.10S43.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: §§ 535, 536 BGB
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Essen-Borbeck vom 21.01.2016 (Az. 14 C 276/15) aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Klägerin berechtigt ist, die vertraglich vereinbarte Miete für die Wohnung im Hause Q-Str. … in … F monatlich um 10 % zu mindern, beginnend ab dem 01.06.2015 bis zur Wiederherstellung der Telefon- und Internetverbindung.
Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin gegenüber Rechtsanwalt E aus C von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 147,56 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin und der Beklagte zu je 50 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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