6 O 302/17•Landgericht Essen, 2017-10-12, 6 O 302/17
Texte intégral
Landgericht Essen — 6 O 302/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-12
Aktenzeichen: 6 O 302/17
ECLI: ECLI:DE:LGE:2017:1012.6O302.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 24.290,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.01.2016 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Rückübereignung und Übergabe des PKW W, FIN: … und Zug-um-Zug gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 3.174,99 €.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1) mit der Rücknahme des oben genannten PKW in Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,84 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger und die Beklagte zu 1) je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) werden dem Kläger auferlegt. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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