Landgericht Essen, 2018-04-17, 27 KLs 27/17

27 KLs 27/17Tribunal cantonal17 avr. 2018

Texte intégral

Landgericht Essen — 27 KLs 27/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-17

Aktenzeichen: 27 KLs 27/17

ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0417.27KLS27.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: VII. Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte D wird wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten, von der vier Monate als verbüßt gelten, verurteilt.

Der Angeklagte D1 wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, von der drei Monate als verbüßt gelten, verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe des Angeklagten D1 wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.

Angewandte Vorschriften:

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nrn. 2, 4, 5, 25 Abs. 2, 53 Abs. 1 StGB, §§ 465, 472 StPO

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