19 O 192/17•Landgericht Essen, 2018-05-15, 19 O 192/17
Texte intégral
Landgericht Essen — 19 O 192/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-15
Aktenzeichen: 19 O 192/17
ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0515.19O192.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 35.139,24 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2018 zu zahlen,
Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des PKWs B mit der Fahrzeugidentifikationsnummer …,
sowie den Kläger als Gesamtschuldner von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.590,91 freizustellen.
Die Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 35.139,24 Euro vom 29.11.2017 bis zum 25.01.2018 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1) mit der Rücknahme des vorgenannten Fahrzeugs in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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