43 O 16/18•Landgericht Essen, 2018-07-12, 43 O 16/18
Texte intégral
Landgericht Essen — 43 O 16/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-12
Aktenzeichen: 43 O 16/18
ECLI: ECLI:DE:LGE:2018:0712.43O16.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr im Internet oder sonst werblich mit der Ankündigung zu werben:
„Vom C anerkannter Kfz.-Sachverständiger für
Kraftfahrzeugschäden und Kraftfahrzeugbewertung“
solange dies nicht den Tatsachen entspricht;
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Beklagten angedroht:
- die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten
oder
- die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 267,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.02.2018 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen des Unterlassungsantrages gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 15.000,00 Euro, im Übrigen (wegen des Zahlungsantrages) gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
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