Texte intégral
Landgericht Essen — 25 KLs-12 Js 3170/19-30/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-03-17
Aktenzeichen: 25 KLs-12 Js 3170/19-30/19
ECLI: ECLI:DE:LGE:2020:0317.25KLS12JS3170.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: V. Große Strafkammer -Jugendkammer-
Normen: §§ 177 Abs. 1, Abs. 6 S. 2 Nr. 1 StGB, §§ 1, 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe in Höhe von
drei Jahren
verurteilt.
Von der Erhebung von Kosten und Auslagen wird abgesehen, ausgenommen hiervon sind die Kosten der Nebenklage sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin, die der Angeklagte trägt.
Angewendete Vorschriften: §§ 177 Abs. 1, Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB, §§ 1, 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG