Texte intégral
Landgericht Essen — 14b T 2/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-07-18
Aktenzeichen: 14b T 2/24
ECLI: ECLI:DE:LGE:2024:0718.14B.T2.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14b. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Betroffenen vom 30.01.2024 wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen – 702 XIV(B) 1/24 – vom 04.01.2024 den Betroffenen in dessen Rechten verletzt hat.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 5.000 EUR.