6 O 200/04•Landgericht Hagen, 2005-11-07, 6 O 200/04
Texte intégral
Landgericht Hagen — 6 O 200/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-07
Aktenzeichen: 6 O 200/04
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2005:1107.6O200.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ein weiteres
Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2004 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfall vom 17.10.2002 auf der H-Straße "Im
G" in Iserlohn zu bezahlen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 42 Prozent und die Beklagten als
Gesamtschuldner zu 58 Prozent.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des
aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor
der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.
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