10 O 86/08•Landgericht Hagen, 2010-02-10, 10 O 86/08
Texte intégral
Landgericht Hagen — 10 O 86/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-10
Aktenzeichen: 10 O 86/08
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2010:0210.10O86.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen 11.500,00 € sowie vorge-richtliche Kosten in Höhe von 1.025,30 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 22.10.2008 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerinnen die weiteren Kosten zu erstatten, die über den Vorschuss hinaus durch Beseitigung der von dem Sachverständigen Dipl.-Ing. F in seinem Gutachten vom 19.06.2008 festgestellten Mängel an ihrem Bauobjekt S-Straßea in Q entstehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Kosten der Nebenintervention trägt der Streithelfer.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 14.900,00 € (Zahlungsantrag 11.900,00 €, Feststel-lungsantrag 3.000,00 €) festgesetzt.
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