Landgericht Hagen, 2011-02-08, 9 O 490/06

9 O 490/06Tribunal cantonal8 févr. 2011

Texte intégral

Landgericht Hagen — 9 O 490/06 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-08

Aktenzeichen: 9 O 490/06

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2011:0208.9O490.06.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz gegen die Beklagte zu 4) wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

Die Klage gegen die Beklagten zu 1), zu 2) und zu 3) wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1), Beklagten zu 2) und Beklagten zu 3). Im übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Endurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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