10 O 207/16•Landgericht Hagen, 2017-05-17, 10 O 207/16
Texte intégral
Landgericht Hagen — 10 O 207/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-17
Aktenzeichen: 10 O 207/16
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2017:0517.10O207.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 6.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 12.07.2016 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Versicherungsvertrag über eine Vital-Rente mit der Versicherungs-Nr. XXX wirksam fortbesteht und weder durch die Anfechtungserklärung der Beklagten vom 17.05.2016 beendet worden, noch durch die Vertragsanpassungserklärung im Schreiben der Beklagten vom 15.01.2016 durch rückwirkende Einfügung eines Risikoausschlusses geändert worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 29 % und der Beklagten zu 71 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Im Übrigen wird der Klägerin nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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