Landgericht Hagen, 2019-03-19, 51 KLs 18/18

51 KLs 18/18Tribunal cantonal19 mars 2019

Texte intégral

Landgericht Hagen — 51 KLs 18/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-19

Aktenzeichen: 51 KLs 18/18

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2019:0319.51KLS18.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Normen: §§ 174 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 und 2, 176 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 1 und 2,; §§ 176a Abs. 2 Nr. 1, 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1 und Abs. 6 Nr. 1; §§ 184b Abs. 1 Nr. 3, 52, 53 StGB

Tenor

Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 15 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, davon in einem Fall tateinheitlich mit Vergewaltigung und in einem Fall tateinheitlich mit Herstellung einer kinderpornografischen Schrift, sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 4 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und in Tateinheit mit Herstellung einer kinderpornografischen Schrift, sowie der Herstellung einer kinderpornografischen Schrift zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen notwendigen Auslagen und die notwendigen Auslagen der Nebenklage.

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