Texte intégral
Landgericht Hagen — 8 O 47/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-02-19
Aktenzeichen: 8 O 47/20
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2020:0219.8O47.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Der Antragsgegnerin wird untersagt, im Internet, insbesondere auf Twitter unter der URL https://twitter.com/simpf34 im Bereich der Bundesrepublik Deutschland die handgeschriebene Unterschrift des Klägers als Bilddatei zu veröffentlichen, wenn das wie folgt geschieht:
Der Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:
- die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft
oder
- die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 6.000,00 EUR festgesetzt.