Texte intégral
Landgericht Hagen — 44 Qs 26/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-05-31
Aktenzeichen: 44 Qs 26/23
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2023:0531.44QS26.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Tenor
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- Die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors des Landgerichts X. gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Q. vom 00.00.0000 wird als unbegründet verworfen.
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- Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem früheren Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
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- Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 937,72 € festgesetzt.