32 O 320/90•Landgericht Köln, 1990-10-29, 32 O 320/90
Texte intégral
Landgericht Köln — 32 O 320/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-10-29
Aktenzeichen: 32 O 320/90
ECLI: ECLI:DE:LGK:1990:1029.32O320.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden wie Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.079,03 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 8. Dezember 1989 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreites haben die Klägerin 41 % und die Beklagte 59 % zu tragen.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,-- DM und für die Beklagten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird das Recht eingeräumt, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 400,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft einer westdeutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
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