17 O 508/90•Landgericht Köln, 1992-11-27, 17 O 508/90
Texte intégral
Landgericht Köln — 17 O 508/90 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 1992-11-27
Aktenzeichen: 17 O 508/90
ECLI: ECLI:DE:LGK:1992:1127.17O508.90.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, alle materiellen und immateriellen Schäden, die der Klägerin aus dem Schadensereignis vom 11.01.1988 entstanden sind und künftig entstehen werden, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind oder übergehen werden.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Teil-Schmerzensgeld von 30.000,-- DM zu zahlen.
Im übrigen ist die Schmerzensgeldklage dem Grunde nach gerechtfertigt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 30.000,--- DM vorläufig vollstreckbar.
Die weiteren Entscheidungen bleiben dem Schlußurteil vorbehalten.
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