Landgericht Köln, 1995-11-03, 25 O 509/91

25 O 509/91Tribunal cantonal3 nov. 1995

Texte intégral

Landgericht Köln — 25 O 509/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-11-03

Aktenzeichen: 25 O 509/91

ECLI: ECLI:DE:LGK:1995:1103.25O509.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 5.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15.1.1992 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 2/3 und der Beklagten zu 1/3 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.500,-- DM.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.800,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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