20 O 33/03•Landgericht Köln, 2004-01-07, 20 O 33/03
Texte intégral
Landgericht Köln — 20 O 33/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-07
Aktenzeichen: 20 O 33/03
ECLI: ECLI:DE:LGK:2004:0107.20O33.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, den von ihm zu Wohnzwecken genutzten Teil des Wohngrundstücks B-Weg mit aufstehendem Gebäude (G1)das von ihm aufgrund des von der Klägerin gepfändeten Nießbrauchsrechts bewohnt wird, bis zum 31.03.2004 zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, den von ihr gemeinsam mit dem Beklagten zu 1) genutzen Teil des Wohngrundstücks B-Weg in Q (G1) bis zum 31.03.2004 zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 1) und 2) jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,00 EUR vorläufig voll-streckbar.
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