Landgericht Köln, 2005-04-14, 24 O 46/03

24 O 46/03Tribunal cantonal14 avr. 2005

Texte intégral

Landgericht Köln — 24 O 46/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-14

Aktenzeichen: 24 O 46/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0414.24O46.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.066,73 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.3.2002 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 26 % und die Beklagte zu 74 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar für den Kläger gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird eingeräumt, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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