31 O 600/04•Landgericht Köln, 2005-04-28, 31 O 600/04
Texte intégral
Landgericht Köln — 31 O 600/04 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-28
Aktenzeichen: 31 O 600/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2005:0428.31O600.04.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungs-haft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs wie nachfolgend wiedergegeben in der Bundesrepublik Deutschland ohne behördliche Erlaubnis Sportwetten anzubieten und/oder zu bewerben:
- es folgt eine vierseitige Bilddarstellung -
Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1) - 5) als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtlichen Schaden zu ersetzen, der dieser seit dem 01.07.2004 aus den in Ziffer 1. beschriebenen Handlungen in Nordrhein-Westfalen bereits entstanden ist oder künftig noch entstehen wird.
Die Beklagten zu 1) - 5) werden verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen über die Umsätze, die mit oder aufgrund von Handlungen nach Ziffer 1. seit dem 01.07.2004 in Nordrhein-Westfalen erzielt wurden.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist wie folgt vorläufig vollstreckbar:
- hinsichtlich der Unterlassung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 300.000
Euro
-
hinsichtlich der Auskunft gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000 Euro
-
hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu
vollstreckenden Betrages, wobei auf den Beklagten zu 6) ein Streitwertanteil von
30.000 Euro entfällt.
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