22 O 73/05•Landgericht Köln, 2006-06-27, 22 O 73/05
Texte intégral
Landgericht Köln — 22 O 73/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-27
Aktenzeichen: 22 O 73/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2006:0627.22O73.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
1.)
Die Klage gegen den Beklagten zu 1) und gegen die Beklagte zu 2) wird ab-
gewiesen.
Die Beklagte zu 3) wird verurteilt, an den Kläger 15.338,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.6.2005 zu zahlen.
Die Beklagte zu 4) wird verurteilt, an den Kläger 25.564,59 € nebst Zinsen in
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.6.2005 zu
zahlen.
2.)
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers tra-
gen die Beklagten zu 3) 15 %, die Beklagte zu 4) 25 % und der der Kläger 60 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und 2) trägt der Kläger.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 3) und 4) tragen diese selbst.
3.)
Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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