Landgericht Köln, 2007-01-10, 23 O 271/03

23 O 271/03Tribunal cantonal10 janv. 2007

Texte intégral

Landgericht Köln — 23 O 271/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-10

Aktenzeichen: 23 O 271/03

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0110.23O271.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, daß die Prämienanpassung der Beklagten ab dem 1.1.2003 für den unter der Versicherungsnummer 16308553 bestehenden Krankenversicherungs-schutz in den Tarifen GS 3 und SE 2 bezüglich des Klägers und in dem Tarif SE 2 bezüglich der mitversicherten Ehefrau des Klägers, L2, unwirksam ist und der Beklagten hinsichtlich dieser Tarife ein Anspruch auf die Beitragserhöhungen nicht zusteht.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien können die Zwangsvollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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