Landgericht Köln, 2007-02-07, 14 O 562/05

14 O 562/05Tribunal cantonal7 févr. 2007

Texte intégral

Landgericht Köln — 14 O 562/05 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-07

Aktenzeichen: 14 O 562/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0207.14O562.05.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils der Kammer vom 21.06.2006 - 14 0 562/05 - abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Beklagten. Diese Kosten trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Kläger nicht vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.

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