Landgericht Köln, 2007-02-08, 31 O 722/06

31 O 722/06Tribunal cantonal8 févr. 2007

Texte intégral

Landgericht Köln — 31 O 722/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-08

Aktenzeichen: 31 O 722/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0208.31O722.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 Monaten – die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten -, zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr ein Nahrungsergänzungsmittel mit den Inhaltsstoffen 250 mg D-Glucosaminsulfat und 200 mg Chondroitinsulfat pro Tablette und einer Verzehrsempfehlung von 2 Tabletten täglich unter der Bezeichnung „donaprevent®“ in der nachstehend wiedergegebenen Verpackungsaufmachung in den Verkehr zu bringen und/oder zu bewerben:

II. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 10 % und die Beklagte 90 % zu tragen.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, wegen zu vollsteckender Kosten in Höhe von 1.200,00 EUR ohne Sicherheitsleistung und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung. Die Sicherheitsleistung beträgt

  • hinsichtlich der Unterlassung 30.000,00 EUR,

  • hinsichtlich der Kosten im Übrigen 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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