24 U 170/05•Landgericht Köln, 2007-03-20, 24 U 170/05
Texte intégral
Landgericht Köln — 24 U 170/05 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-20
Aktenzeichen: 24 U 170/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0320.24U170.05.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 26. Oktober 2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 4 0 195/00 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 38.355,40 € nebst Zinsen in Höhe von 1 % über dem Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank seit dem 19.02.2000 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin 74% und die Beklagte 26% zu tragen.
Von den Kosten des Berufungsrechtszuges haben die Klägerin 71% und die Beklagte 29 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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