33 O 420/06•Landgericht Köln, 2007-03-20, 33 O 420/06
Texte intégral
Landgericht Köln — 33 O 420/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-20
Aktenzeichen: 33 O 420/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2007:0320.33O420.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte werden verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr
die Bezeichnung „Westdeutsches Prostatazentrum“ zu benutzen, insbesondere
a) als Firmenbestandteil
b) als Firmenschlagwort
c) als geschäftliche Bezeichnung
d) durch Benutzung oder Registrierung als Domain
soweit dies im Zusammenhang mit der Erbringung ärztlicher Leistungen auf dem Gebiet der Therapie von Prostataerkrankungen erfolgt, und zwar wie nachstehend wiedergegeben:
(Es folgt eine Aufstellung)
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,-- € vorläufig vollstreckbar.
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