7 O 446/04•Landgericht Köln, 2008-02-26, 7 O 446/04
Texte intégral
Landgericht Köln — 7 O 446/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-26
Aktenzeichen: 7 O 446/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0226.7O446.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.950,62 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 724,11 € seit dem 07.05.2002 bis zum 06.10.2004 sowie aus 1.950,62 € ab dem 06.10.2004 zu zahlen.
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Die Beklagten zu 1) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 7.000,- € zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtlichen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Verkehrsunfall vom 00.00.00 in Köln zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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