2 O 181/07•Landgericht Köln, 2008-04-08, 2 O 181/07
Texte intégral
Landgericht Köln — 2 O 181/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-08
Aktenzeichen: 2 O 181/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0408.2O181.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.361,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.4.2007 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 603,93 € zu zahlen. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 43 % und die Beklagte zu 57 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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