Landgericht Köln, 2009-06-24, 28 O 11/07

28 O 11/07Tribunal cantonal24 juin 2009

Texte intégral

Landgericht Köln — 28 O 11/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-24

Aktenzeichen: 28 O 11/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0624.28O11.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.069,11 €, nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 23.02.2007 Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges der Marke Audi Avant 2.0 TDI, Fahrzeug-Ident-Nummer #### mit dem amtlichen Kennzeichen ### zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 23.02.2007 im Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 478,81 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 23.02.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 90 % und der Kläger zu 10 %.

  2. Das Urteil ist für den Kläger und den Beklagten jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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