Landgericht Köln, 2009-07-29, 25 O 305/08

25 O 305/08Tribunal cantonal29 juil. 2009

Texte intégral

Landgericht Köln — 25 O 305/08 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-29

Aktenzeichen: 25 O 305/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0729.25O305.08.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, Auskunft gemäß § 84a AMG zu erteilen über sämtliche ihr bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und diesbezügliche Verdachtsfälle hinsichtlich einer schädlichen Wirkung ausgehend von dem durch die Beklagte vertriebenen Arzneimittel "A1", soweit diese Erkenntnisse Suizide und Suizidversuche betreffen sowie über sämtliche Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit solcher schädlicher Wirkungen des Medikaments von Bedeutung sein können, insbesondere sämtliche Schadensmeldungen seit Einführung des Produktes.

Bezüglich der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten wird die Klage abgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 €.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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