Landgericht Köln, 2009-11-04, 23 O 409/07

23 O 409/07Tribunal cantonal4 nov. 2009

Texte intégral

Landgericht Köln — 23 O 409/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-04

Aktenzeichen: 23 O 409/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1104.23O409.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Ziivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.076,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2007 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten von 434,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.01.2008 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 28 % und die Beklagte zu 72 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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