15 O 369/07•Landgericht Köln, 2009-12-17, 15 O 369/07
Texte intégral
Landgericht Köln — 15 O 369/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-17
Aktenzeichen: 15 O 369/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:1217.15O369.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 33.099,05 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.03.2008 zu zahlen.
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Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von EUR 10.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.03.2008 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, daß die Beklagte dem Kläger die künftigen Kosten für Physiotherapiemaßnahmen zu ersetzen hat, soweit die vorbezeichneten Behandlungen aufgrund des Unfalls vom 06.08.2005 zu seiner Rehabilitation erforderlich sind.
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Es wird festgestellt, daß die Beklagte dem Kläger einen etwaigen Verlust von Rentenansprüchen aufgrund des verzögerten Berufseintritts zu ersetzen hat.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.
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