Landgericht Köln, 2010-02-03, 23 O 56/07

23 O 56/07Tribunal cantonal3 févr. 2010

Texte intégral

Landgericht Köln — 23 O 56/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-03

Aktenzeichen: 23 O 56/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0203.23O56.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.684,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2007 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 12 %, die Beklagte zu 88 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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