Landgericht Köln, 2010-03-23, 109-11/05

109-11/05Tribunal cantonal23 mars 2010

Texte intégral

Landgericht Köln — 109-11/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-23

Aktenzeichen: 109-11/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0323.109.11.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Untreue in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

2 Jahren

und daneben zu einer Gesamtgeldstrafe von

720 Tagessätzen

zu je 1.500,- €

verurteilt.

Die Vollstreckung der nach Anrechnung der Untersuchungshaft verbleibenden Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer gelten 3 Monate der Gesamtfreiheitsstrafe und 50 Tagessätze der Gesamtgeldstrafe als vollstreckt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:

§ 266 I 2. Var., 41, 52, 53, 54, 56 StGB.

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