Landgericht Köln, 2010-05-12, 13 S 249/09

13 S 249/09Tribunal cantonal12 mai 2010

Texte intégral

Landgericht Köln — 13 S 249/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-12

Aktenzeichen: 13 S 249/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0512.13S249.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 7.9.2009 – Az.: 23 C 146/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 741,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.4.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 47 % und die Beklagte zu 53%.

Die Kosten des Rechtstreits in zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 44 % und die Beklagte zu 56 %.

  1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  2. Die Revision wird nicht zugelassen.

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