16 O 691/09•Landgericht Köln, 2010-07-20, 16 O 691/09
Texte intégral
Landgericht Köln — 16 O 691/09 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-20
Aktenzeichen: 16 O 691/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0720.16O691.09.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
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es unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, zu unterlassen, im Stadtgebiet von Köln Außenwerbung zu betreiben oder betreiben zu lassen, durch die Werbeplakate oder andere Werbeträger auf solche Flächen unbefugt angebracht werden, die im Eigentum oder Besitz der Klägerin stehen,
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an die Klägerin 527,00,- € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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