84 O 20/09•Landgericht Köln, 2010-09-22, 84 O 20/09
Texte intégral
Landgericht Köln — 84 O 20/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-22
Aktenzeichen: 84 O 20/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:0922.84O20.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Auf die Widerklage wird die Klägerin zu 2) verurteilt,
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in die Löschung ihrer beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer ###6 eingetragenen Deutschen Marke „E“ für die Waren Druckereierzeugnisse, Lehr- und Unterrichtsmaterial (ausgenommen Apparate), Speisefette, Mehle und Getreidepräparate, Saucen (Würzmittel) und Gewürze einzuwilligen;
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in die Löschung ihrer beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer ###5 eingetragenen Deutschen Marke „E“ für die Waren tiefgekühlte Snacks, nämlich Baguettes und im Wesentlichen mit Wurst- und/oder Fleischwaren sowie Käse und/oder Obst und/oder Gemüse belegte essfertige Toasts oder Brötchen, alle vorgenannten Waren nicht in Großverbraucherpackungen einzuwilligen.
III. Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
IV. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Rechtsstreits.
V. Das Urteil ist hinsichtlich des Tenors zu II. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von je 100.000,00 € je Marke und im übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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