83 O 23/10•Landgericht Köln, 2010-10-28, 83 O 23/10
Texte intégral
Landgericht Köln — 83 O 23/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-28
Aktenzeichen: 83 O 23/10
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1028.83O23.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt,
an die Klägerin 69.977,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2009
zu zahlen,
die Klägerin von Gebührenansprüchen der Rechtsanwälte
Dr. D , N & Partner, S-Straße,
####1 L, in Höhe von 1.580,-- EUR nebst Zinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.1.2010
freizustellen,
an die Klägerin die Vertragserfüllungsbürgschaftsurkunde der
Westerwald Bank e.G. zum Bauvorhaben Z-Krankenhaus,
Teilersatzneubau II. BA Ärztehaus, Gewerk Metallbauarbeiten, Fenster und Fassaden, Auftragsnummer RKO 52.13/E – 05. lautend
über einen Betrag in Höhe von 71.235,13 EUR herauszugeben.
Ferner wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Herausgabe der
Vertragserfüllungsbürgschaft seit dem 27.1.2010 in Verzug befindet und
verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche hieraus entstehenden Schäden zu
ersetzen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 10 % und der
Beklagten zu 90 % auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der jeweils zu
vollstreckenden Beträge vorläufig vollstreckbar.
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