89 O 64/09•Landgericht Köln, 2010-11-19, 89 O 64/09
Texte intégral
Landgericht Köln — 89 O 64/09 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-19
Aktenzeichen: 89 O 64/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1119.89O64.09.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger hinsichtlich aller Geschäfte mit von diesem vermittelten bzw. betreuten Lieferanten aus Bangladesch für die Zeit vom 3.11.2008 bis zum 30.4.2009 einen Buchauszug zu erteilen.
Weiter wird die Beklagte verurteilt, die sich aus dem Buchauszug ergebenden Provisionsansprüche gegenüber dem Kläger abzurechnen, soweit diese noch nicht abgerechnet sind.
Im Übrigen wird die Klage hinsichtlich der Klageanträge zu 1a (Auskunft und weitergehende Abrechnung) und 1b (weitergehender Buchauszug) abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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