Landgericht Köln, 2010-11-24, 28 O 202/10

28 O 202/10Tribunal cantonal24 nov. 2010

Texte intégral

Landgericht Köln — 28 O 202/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-11-24

Aktenzeichen: 28 O 202/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2010:1124.28O202.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen zu 1) bis 4) zu gleichen Teilen 3.454,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.02.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten zu 41 % und den Klägerinnen zu je 14,75 % auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dies gilt für die Klägerinnen nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerinnen dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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