Landgericht Köln, 2011-01-27, 29 S 164/10

29 S 164/10Tribunal cantonal27 janv. 2011

Texte intégral

Landgericht Köln — 29 S 164/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-27

Aktenzeichen: 29 S 164/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0127.29S164.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 9.7.2010 – 204 C 7/09 – teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Der in der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft T-Straße 8-18, ##### Köln, vom 8.12.2008 gefasste Beschluss zu TOP 25 wird hinsichtlich der Änderung der Hausordnung zu § 4 Ziff. 7 für ungültig erklärt; der Beschluss zu TOP 14 betreffend den Austausch der Lampen der Häuser 6 und 8 wird für ungültig erklärt. Im Übrigen wird die Klage zurückgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.