Landgericht Köln, 2011-03-16, 28 O 503/10

28 O 503/10Tribunal cantonal16 mars 2011

Texte intégral

Landgericht Köln — 28 O 503/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-16

Aktenzeichen: 28 O 503/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0316.28O503.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  • 1 Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000,0, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Widerholungsfall bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, zu veröffentlichen oder sonst zu verbreiten:

„ZEITUNG BERICHTET ÜBER BRISANTES BEWEISSTÜCK – Messer mit Ps DNA gefunden?

Wird es jetzt richtig eng für P (51)? Laut „Süddeutscher Zeitung“ sollen Ermittler in der Wohnung des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers ein Messer gefunden haben – angeblich mit Gen-Spuren und Fingerabdrücken des Wettermoderators!

IST DAS DER ENTSCHEIDENDE BEWEIS GEGEN DEN TV-STAR?

Tatsache ist: Ps Verteidiger haben bisher keinen Antrag auf Haftprüfung gestellt. Fakt ist auch: Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, genug gegen P in der Hand zu haben, um ihn vor Gericht zu bringen.

Bisher wusste niemand, was die Ermittler da so sicher macht. Und warum Ps Anwälte sich so bedeckt halten …

Liegt es an dem angeblichen Messer-Fund? Bereits vor vier Wochen hatte der „Z“ über ein Messer berichtet.“

„Jetzt schreibt die „A-Zeitung“: „In der Wohnung des mutmaßlichen Opfers haben Polizeibeamte ein Messer gefunden. Die Ermittler prüfen nun, ob dieses bei der Tat eine Rolle gespielt haben könnte. An dem Messer fanden die Ermittler nach eigener Aussage Teile von Fingerabdrücken und DNS von P.“

„Laut der Zeitung wollten die Anwälte des Moderators diese Darstellung nicht kommentieren.“

wenn dies geschieht wie auf bild.de im Artikel vom 22.04.2010 mit der Überschrift „Messer mit Ps DNA gefunden?“.

  • 2 Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Forderung der T Rechtsanwälte Partnergesellschaft für die außergerichtliche Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 465,90 freizustellen.

  • 3 Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 4 Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 5 Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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