Landgericht Köln, 2011-08-18, 5 O 348/09

5 O 348/09Tribunal cantonal18 août 2011

Texte intégral

Landgericht Köln — 5 O 348/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-18

Aktenzeichen: 5 O 348/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0818.5O348.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.520,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 10.952,80 Euro seit dem 08.01.2010 sowie aus weiteren 1.968,00 Euro seit dem 08.04.2011 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger weiteren materiellen und immateriellen Schaden aus dem Unfall vom 07.08.2008 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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