Landgericht Köln, 2011-09-30, 17 O 203/09

17 O 203/09Tribunal cantonal30 sept. 2011

Texte intégral

Landgericht Köln — 17 O 203/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-30

Aktenzeichen: 17 O 203/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2011:0930.17O203.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin einen Kostenvorschuss in Höhe von 671.160,- € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8.8.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Klägerin und die Beklagte zu 1) jeweils 50 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt diese allein. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für die Klägerin und die Beklagte zu 2) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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